Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Triple-S GmbH, Zur Drexlerschleife 9, 93152 Nittendorf

I. Sachlicher Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen
zwischen Triple-S GmbH und ihren Kunden. Abweichungen sind nur
wirksam, wenn Triple-S GmbH sie schriftlich anerkennt.
2. Mit Vertragsschluß erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen an.

II. Angebote und Aufträge
1. In Prospekten, Listen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben sind
kein Vertragsangebot. Zugesicherte Eigenschaften setzen unsere
vorherige schriftliche Bestätigung voraus.
2. Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche
Auftragsbestätigung, Lieferung der Ware oder Ausführung der
Dienstleistung Vertragsbestandteil. Unsere Angebote sind, soweit nicht
anders vereinbart, 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich.

III. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Für alle Leistungen gelten die bei Vertragsschluß gültigen Preislisten.
Wir behalten uns vor, die Preis- und Produktlisten jederzeit zu ändern.
Unsere Preise verstehen sich zzgl. jeweils gültiger MWSt. sowie
anteiligen Kosten für Versand, Verpackung, und
Transportversicherung. Triple-S GmbH ist jederzeit berechtigt,
Teillieferungen vorzunehmen.
2. Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne jeden Abzug.
3. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben. Weist der
Kunde einen geringeren Schaden nach, werden wir den Zinssatz
entsprechend ermäßigen.
4. Wechsel oder Schecks werden angenommen, wenn dies zuvor
schriftlich vereinbart wurde. Die Annahme erfolgt stets erfüllungshalber,
nicht an Erfüllungs Statt. Steuern, Gebühren und Spesen gehen zu
Lasten des Kunden.
5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden
nur aus Ansprüchen aus diesem Vertrag zu.
6. Bei Zahlungsverzug kann Triple-S GmbH weitere Leistungen
aussetzen, bis alle fälligen Forderungen vom Kunden bezahlt bzw.
ausreichende Sicherheiten gestellt wurden. Geschieht dies nicht
innerhalb angemessener Frist, ist Triple-S GmbH unbeschadet ihrer
sonstigen Rechte berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu
verfügen und als Mindestschaden 10 % des vereinbarten Kaufpreises
zu berechnen, wenn der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

IV. Versand und Gefahrenübergang
1. Gefahrübergangszeitpunkt beim Versand ist die Warenübergabe an
den Transporteur. Bei Abholung durch den Kunden geht die Gefahr mit
der Anzeige der Bereitstellung auf den Kunden über.
2. Triple-S GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine
Transportversicherung in Höhe des Kaufpreises abzuschließen und
weiterzuberechnen. Verluste oder Beschädigungen auf dem Transport
sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor
Übernahme der Ware vom Transporteur bescheinigen zu lassen.

V. Eigentumsvorbehalt, Verpfändung
1. Gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung unser
Eigentum.
2. Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsgegenstände
Triple-S GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde
darf unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstände weder
verpfänden noch zur Sicherheit an Dritte übereignen.
3. Kaufmännische Kunden dürfen gelieferte Gegenstände im normalen
Geschäftsbetrieb unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, sofern sie
uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug sind. Bei Weiterveräußerung
werden alle Rechte und Forderungen des Kunden gegen seine
Abnehmer bereits jetzt bis zur Höhe unserer Forderung an Triple-S
GmbH abgetreten. Triple-S GmbH kann Einsicht in alle geschäftliche
Unterlagen des Kunden nehmen, die sich auf die abgetretenen
Ansprüche beziehen. Die Gefahr des Untergangs und der
Beschädigung während der Zeit des Eigentumsvorbehaltes trägt der
Kunde.

VI. Lieferfristen
1. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt
haben. Fixtermine müssen ausdrücklich schriftlich als Fixtermin
bestätigt sein.
2. Nach Ablauf verbindlicher Liefer- und Leistungstermine hat der Kunde
Triple-S GmbH schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 14 Tagen mit
der Erklärung zu setzen, nach Ablauf dieser Frist die Vertragserfüllung
abzulehnen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann er vom Vertrag
zurücktreten. Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf
Schadenersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit
unser Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht.

VII. Software-Lizenzen
1. Der Kunde darf unsere Softwareprodukte und Dokumentationen
ausschließlich aufgrund eines mit Triple-S GmbH separat
abzuschließenden Lizenzvertrages nutzen. Lizenzbestimmungen, die
dem Datenträger beiliegen, oder sich auf ihm oder seiner Verpackung
befinden, erkennt der Käufer durch Öffnen der Verpackung und
Ingebrauchnahme an. Alle Urheberrechte bleiben Triple-S GmbH
vorbehalten.
2. Erkennt der Käufer die Lizenzbedingungen nicht an, hat er den Datenträger
ungeöffnet mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich
zurückzugeben und etwa installierte Software unverzüglich und
vollständig zu löschen.
3. Softwarelizenzen können aus wichtigem Grund gekündigt werden,
wenn der Kunde vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt oder fällige
Zahlungen nicht binnen 10 Tagen nach Erhalt der entsprechenden
Mahnung leistet.

VIII. Gewährleistung
1. Triple-S GmbH gewährleistet, daß ihre Produkte die Spezifikationen
erfüllen, die in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Dokumentationen für die betreffenden Produkte enthalten und bei
Gefahrübergang nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die
Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch
aufheben oder wesentlich mindern. Eine Gewähr für die Eignung der
Produkte zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt Triple-
S GmbH nicht. Bei Verkauf von gebrauchter Hardware ist jede
Gewährleistung ausgeschlossen.
2. Für nicht von Triple-S GmbH hergestellte Software wird keine eigene
Gewährleistung übernommen. Es gelten statt dessen die aus den
jeweiligen Lizenzbedingungen geltenden Rechte.
3. Der Gewährleistungsanspruch entfällt für gelieferte Ware, die vom
Kunden selbst geändert oder erweitert wurde, es sei denn, der Kunde
weist Triple-S GmbH nach, daß solche Änderungen oder
Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Der
Gewährleistungsanspruch entfällt ferner für Fehler, Störungen oder
Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, auf fremde
Betriebssysteme, der Nichtbeachtung der Hinweise oder
Datensicherungsempfehlungen oder sonstige, außerhalb unseres
Verantwortungsbereiches liegende Vorgänge zurückzuführen sind.
Gleiches gilt, wenn der Kunde Triple-S GmbH die Ursache des
gemeldeten Fehlers nicht untersuchen läßt.
4. Alle Mängel sind uns, sobald sie offenkundig sind oder werden,
innerhalb von 14 Tagen ab Feststellung schriftlich anzuzeigen,
spätestens jedoch bis Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von
6 Monaten, gerechnet ab Lieferung. Die im kaufmännischen
Geschäftsverkehr bestehende Untersuchungs- und Anzeigepflicht
gemäß § 377 HGB bleibt unberührt. Werden diese Pflichten nicht
erfüllt, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Im Gewährleistungsfall sind auf unser Verlangen die fehlerhaften
Produkte im Original ordnungsgemäß verpackt an Triple-S GmbH
zurückzuschicken. Der beanstandeten Ware sind Name, Anschrift und
Telefonnummer des Kunden, eine Beschreibung des Fehlers und ein
Beleg mit Kaufdatum und Seriennummer der Ware beizufügen.
6. Alle Gewährleistungen erfolgen in angemessener Frist nach Wahl von
Triple-S GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, bei
Software auch durch gleiche oder neue Programmversion. Bleiben
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolglos, kann der Kunde den
Kaufpreis mindern oder Wandelung verlangen.
7. Weitere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit diese
nicht vom Gesetz zwingend vorgeschrieben sind. Gewährleistungsansprüche
des Kunden aus Vertrag oder Gesetz gegenüber Dritten
werden durch diese Bestimmungen weder ersetzt noch beschränkt.
8. Triple-S GmbH behält sich bei unbegründeter Mängelrüge vor, den
Kunden für daraus entstehende Kosten in Anspruch zu nehmen. Die
Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Empfang der Ware durch den
Käufer.

IX. Haftungsbeschränkung
1. Im kaufmännischen Verkehr ist unsere Haftung für mittelbare Schäden,
Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen,
sofern die Haftung nicht durch Vorsatz oder das Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft begründet ist. Unsere Haftung ist stets auf
typische, vorhersehbare Schäden und der Höhe nach auf den
vereinbarten Kaufpreis beschränkt.
2. Im nichtkäufmännischen Verkehr haften wir nicht für die
Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß deren Vernichtung
oder Beschädigung von Triple-S GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde. Die Haftung ist der Höhe nach auf den
Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei Vorliegen von
Sicherungskopien entstehen würde.
3. Soweit Schadenersatzansprüche vorstehend eingeschränkt sind, gilt
dies auch gegenüber Ansprüchen an Mitarbeiter und Beauftragte von
Triple-S GmbH.

X. Schlußbestimmungen
1. Im kaufmännischen Verkehr wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand
Regensburg vereinbart. Triple-S GmbH kann auch am Ort des Sitzes
oder einer Niederlassung des Käufers klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der
Bestimmungen des UN-Kaufrechts
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz
oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der
übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
(Stand: 01.01.2006)